- Schleusenzoll
- Vom Schleusenzoll ist niemand frei. – Graf, 510, 174.Schleusenzoll und ⇨ Brückengeld(s.d.) zahlt man nicht für die Benutzung des Wassers, sondern als Entschädigung für Abnutzung der nothwendigen Bauten.
Deutsches Sprichwörter-Lexikon . 2015.