Schleusenzoll

Schleusenzoll
Vom Schleusenzoll ist niemand frei.Graf, 510, 174.
Schleusenzoll und ⇨ Brückengeld(s.d.) zahlt man nicht für die Benutzung des Wassers, sondern als Entschädigung für Abnutzung der nothwendigen Bauten.

Deutsches Sprichwörter-Lexikon . 2015.

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  • Schleusengeld, das — Das Schleusengêld, des es, plur. doch nur von mehrern Summen, die er, dasjenige Geld, welches zur Unterhaltung einer Schleuse von den durchfahrenden Schiffen, oder andern Theilnehmern, gefordert und entrichtet wird; der Schleusenzoll, im mittlern …   Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart

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